Der erste Lohn ist da. Das gilt es als Familie zu besprechen.

Spätestens wenn Jugendliche den ersten Lohn erhalten, ist es Zeit, in der Familie über die Finanzen zu sprechen. Die Kinder müssen lernen, sich den neuen Geldsegen einzuteilen. Warum es zudem sinnvoll ist, wenn sie sich über ein Kostgeld am Haushalt beteiligen, solange sie noch zuhause wohnen.
Am 10.03.2023 in Rund ums Geld

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem ersten Lohn sollten Jugendliche einen Teil ihrer Lebenskosten selbst bezahlen.
  • Ein Budget hilft Lernenden, den Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu behalten.
  • Über ein Kostgeld beteiligen sich zu Hause lebende Kinder an den Kosten des Haushalts.

Der erste Lohn bedeutet Freiheit und Verantwortung

«Endlich das eigene Geld verdienen!» Für viele Teenager und junge Erwachsene beginnt mit der Lehre oder dem ersten Praktikum nach der Ausbildung ein neues Kapitel in ihrem Leben. Sie erhalten zum ersten Mal einen regelmässigen Lohn auf ihr Konto ausbezahlt – und damit ein Stück finanzielle Freiheit. Das bedeutet aber auch mehr Verantwortung. Denn Lernende müssen in der Regel einen grösseren Teil ihrer Lebenskosten als zuvor selbst bezahlen. Und da sie besonders im ersten Lehrjahr oft nur einen niedrigen Lohn erhalten, ist ein gutes Einteilen des Geldes zentral.

Ein Budget hilft, den ersten Lohn richtig einzuteilen

Es ist sinnvoll, wenn Eltern mit ihren Kindern vor Beginn der Lehre offen über Geld sprechen. In einem ersten Schritt hilft es, gemeinsam in der Familie abzumachen, welche persönlichen Ausgaben der Nachwuchs vom Lehrlingslohn bezahlen muss und welche Kosten die Eltern weiterhin übernehmen.

Anschliessend kann ausgehend vom Lehrlingslohn gemeinsam ein Budget erstellt werden, mit dem der Nachwuchs seine Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellt. So behält das Kind einfacher den Überblick und gibt nicht mehr aus, als es eigentlich hat.

Mit dem Kostgeld beteiligen sich Lernende finanziell am Haushalt

Gemäss der schweizerischen Gesetzgebung (ZGB Art. 323) gehört der Lehrlingslohn nach den obligatorischen Abzügen grundsätzlich alleine den Lernenden. Eltern dürfen aber erwarten, dass ihr Kind einen angemessenen Beitrag an den Haushalt leistet, solange es im Elternhaus lebt – das sogenannte Kostgeld. Mit dem Kostgeld beteiligen sich Jugendliche in der Lehre finanziell am Unterhalt zu Hause. Denn der volle Kühlschrank, die frische Wäsche oder auch das Putzen und Heizen der Wohnung sind nicht gratis.

Wichtig ist, dass Eltern das Thema Kostgeld früh ansprechen und ihren Kindern transparent zeigen, welche Kosten der Haushalt verursacht. So lernt der Nachwuchs, was das Leben tatsächlich kostet. Zudem hilft eine offene Kommunikation beim Verständnis, dass ein eigener Beitrag gerechtfertigt ist, auch wenn im «Hotel Mama» bis dahin immer alles gratis war. Wie hoch der Betrag für das Kostgeld im Einzelfall sein soll, ist ganz individuell und liegt im Ermessen der Eltern und der Jugendlichen. Beim Dachverband Budgetberatung Schweiz finden Familien passende Vorlagen, welche als Grundlage dienen können.

Tipps zum Umgang mit dem ersten Lohn:

  • Treffen Sie klare Abmachungen darüber, wer was bezahlt.
  • Sprechen Sie das Thema Lohn und Kostgeld offen an.
  • Lassen Sie Ihr Kind die Hauptverantwortung für seine Finanzen übernehmen.
  • Helfen Sie Ihrem Kind beim Erstellen eines realistischen Budgets.

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