Das sollten Sie über Ihren AHV-Auszug wissen

Wissen Sie, welche Angaben in Ihrem AHV-Auszug zu finden sind und wie sie von diesen profitieren können? Fordern Sie ihn noch heute bei der AHV an (der Versand geht etwa drei Wochen) und lassen Sie sich von uns im Anschluss rund um Ihre Vorsorgesituation beraten.
Am 02.02.2024 in Rund ums Geld von Alexandra Müller

Auf einen Blick

  • Wozu sollte ich meinen AHV-Auszug bestellen?
  • Welche Informationen beinhaltet er?
  • Wir zeigen, weshalb es Sinn macht, alle vier bis fünf Jahre seine Daten im AHV-Kontoauszug zu prüfen.

Darum ist Ihr AHV-Kontoauszug wichtig

Darin sehen Sie, wie hoch Ihre bisherigen Einkünfte liegen. Auch können Sie, wenn Sie Ihren Auszug richtig lesen, unter Umständen viel Geld sparen. Denn in Ihrem Auszug ist ersichtlich, ob Sie Beitragslücken haben - beispielsweise, weil Ihre frühere Arbeitgeberin bzw. Ihr früherer Arbeitgeber die AHV-Beiträge nicht gezahlt hat. Innerhalb von fünf Jahren könnten Sie solche Lücken noch rückwirkend schliessen.

Wie komme ich zu meinem AHV-Auszug? 

  • Unter Ahv-iv.ch können Sie Ihren persönlichen AHV-Kontoauszug bestellen. Halten Sie dazu Ihre persönliche AHV-Nummer bereit. Diese finden Sie u.a. auf Ihrer Krankenkassenkarte. Grundsätzlich können Sie jedoch eine beliebige Ausgleichskasse damit beauftragen, sämtliche Auszüge für Sie zu beschaffen - auch wenn es nicht Ihre kontoführende Ausgleichskasse ist.  

Diese Infos beinhaltet Ihr AHV-Auszug

Kassen-Nummer: Die jeweilige Nummer der Ausgleichskasse, die Ihr Konto führt.

Spalte 1: Die Abrechnungsnummer (für Sie nicht relevant)

Spalte 2: Einkommenscode (1: unselbstständig; 3: selbständig, 4: nichterwerbstätig)

0 Freiwillige Versicherung für Auslandschweizer oder Betreuungsgutschrift 
1 oder 2 Unselbstständig (Arbeitnehmer) oder beitragspflichtige Versicherungsleistung
3 oder 9 Selbstständig 
4 Nichterwerbstätig
5 Beitragsmarken
7 Beitragspflichtiges Einkommen im Rentenalter
8 Einkommensteilung im Falle einer Scheidung

Ist vor der jeweiligen Zahl eine weitere Zahl zu finden, weist dies auf eine Korrektur hin.

Spalte 3: Diese Spalte beinhaltet Angaben zur Betreuungsgutschrift (Bruchteil).

Spalte 4: Diese Spalte beinhaltet die Beitragsdauer in Monaten (Beginn/Ende).

Die Beitragsmonate sind in Zahlen (1-12) ausgewiesen. Diese werden für Schweizerinnen und Schweizer seit 1979, für Ausländerinnen und Ausländer seit 1969 erfasst. Sehen Sie an dieser Stelle die Zahl 66, bedeutet dies ein unbestimmtes Ende und/oder einen unbestimmten Beginn. Kapitalgewinne und Lidlöhne sind durch die Zahl 77 gekennzeichnet. Die Zahl 99 bedeutet eine nachträgliche Anpassung des Einkommens ohne Anpassung der Beitragsdauer.

Spalte 5: Diese Spalte beinhaltet das Beitragsjahr.

Spalte 6: Dies ist Ihr beitragspflichtiges Einkommen pro Jahr in Schweizer Franken. Auf dieses Einkommen wurden also Beiträge erhoben. 

Was gibt es zu beachten? 

Lücken: Das Zahlen der AHV-Beiträge ist verpflichtend. Aus unterschiedlichen Gründen können jedoch Lücken entstehen. Eines der häufigsten Beispiele sind fehlende AHV-Beitragszahlungen während dem Studium. Diese führen zu einer tieferen AHV-Rente (pro fehlendes Beitragsjahr um 2,3 Prozent !), wenn Sie in Pension gehen. Prüfen Sie also, ob Sie jedes Jahr Ihr Minimaleinkommen erreicht haben. Ist dies nicht der Fall, kann das zu erheblichen finanziellen Folgen führen. Innerhalb von 5 fünf Jahren ist es möglich, entstandene Lücken zu schliessen. Es ist empfehlenswert diese Möglichkeit nicht zu verpassen.

Arbeitgeber: Prüfen Sie, ob der Bruttolohn, wie er im Lohnausweis aufgeführt ist, mit Ihrem im AHV-Auszug aufgeführten Einkommen übereinstimmt. So erkennen Sie, ob Ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Ihr Einkommen korrekt verrechnet haben.

Informationen korrigieren lassen:  Nach Bestellung des Auszuges können Sie (innert 30 Tagen) nach Zustellung Einsprache erheben. Kontaktieren Sie dazu die entsprechende kontoführende Ausgleichskasse. 

Wie oft muss ich meinen Auszug überprüfen?

Prüfen Sie Ihren AHV-Auszug am besten alle vier bis fünf Jahre zum Ende des Jahres. So behalten Sie alles Wichtige im Blick und können allenfalls entstandene Lücken innerhalb von fünf Jahren rechtzeitig schliessen. 

Wäre ich schon Millionärin oder Millionär, wenn...?

  • Dieses Wissen bringt Sie zwar nicht unbedingt weiter, doch kann es trotzdem spannend sein zu erfahren:
  • Wären Sie bereits Millionärin oder Millionär, wenn Sie von Ihrem Einkommen nie etwas ausgegeben hätten?
  • Anhand von Ihrem AHV-Auszug lässt sich das ablesen.

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen bei allen Anliegen rund um Ihre Vorsorge zur Seite. 

Alexandra Müller

Leiterin Finanzplanung

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